Leistungen die nach Antragstellung von der Krankenkasse übernommen werden
und für die man keinen Pflegegrad benötigt:
Kompressionsbehandlung (Verbände, Kompressionstrümpfe)
Subkutane Injektion (z. B. Insulin, Heparin)
Intramuskuläre Injektionen (z. B. Vitamine)
Medikamente herrichten
Medikamente verabreichen (auch Augentropfen)
Hauswirtschaftliche Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder für erkrankte Mütter bzw. Schwangere
Enterale Ernährung
Parenterale Ernährung
Verbandswechsel (bei Wunden, Dekubiti, ulcus cruris)
Infusionen
Messungen der Vitalwerte (z. B. Blutzuckerwerte, Blutdruckwerte)
Bronchialtoilette und Absaugen
Katheterisierung der Harnblase bei männlichen sowie weiblichen Personen
Bäder zur Behandlung von Hauterkrankungen
MRSA Behandlung
Stützverbände anlegen
Wechsel der Trachealkanüle